Gebührenordnung

Unsere Gebühren sind gesetzlich geregelt

Wir informieren Sie gerne vor Beginn jeder Behandlung über die zu erwartenden Kosten. Im Einzelfall können durch unerwartete Komplikationen zusätzliche Kosten entstehen. Auch hier informieren wir Sie vor dem Eingriff über die entstehenden Mehrkosten. Alle Preise entsprechen selbstverständlich der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT).Preisanpassung für tierärztliche Leistungen

 

Die Gebühren für tierärztliche Leistungen wurden durch eine „Änderung der Tierärztegebührenordnung“, einer Verordnung des Bundes, nach neun Jahren erstmals pauschal um 12 Prozent angepasst. § 4 der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) schreibt vor, dass eine Unterschreitung der einfachen Gebührensätze grundsätzlich nicht zulässig ist. Tierärtze sind daher gehalten, ihre Preise entsprechend anzupassen. Eine allgemeine Angleichung der Vergütung tierärztlicher Leistungen an die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland ist seit mittlerweile neun Jahren nicht erfolgt. Die Höhe der aktuellen Anpassung entspricht aber noch nicht einmal dem Inflationsausgleich und ist dementsprechend äußerst maßvoll. Überdies sind die Praxiskosten, die bis zu 75 Prozent des Umsatzes betragen, in weit höherem Maße gestiegen als die Inflationsrate. Das liegt vor allem an gestiegenen Kosten für medizinische Geräte, Personal, Versicherungen, Entsorgung und Energie. In den letzten Jahren wurden den praktizierenden Tierärzten darüber hinaus ohne Gegenleistung zahlreiche zusätzliche Verpflichtungen im Rahmen der Qualitätssicherung auferlegt. Dazu gehören Fortbildungsverpflichtungen und Dokumentationspflichten, die erhebliche Investitionen in die Computertechnik/Software und einen hohen Zeitaufwand verursachen.

 

Wozu gibt es überhaupt eine Gebührenordnung?

Die gesetzliche Gebührenordnung sorgt für Transparenz und schützt den Tierhalter vor Übervorteilung. Ein Wettbewerb zwischen den Tierärzten soll vorwiegend über die Leistung und weniger über den Preis stattfinden. Eine angemessene gesetzliche Vergütung stellt sicher, dass Tierärzte dem Qualitätsanspruch der Tierhalter, z.B. durch Fortbildung und Investitionen nachkommen können und sichert die wirtschaftliche Grundlage für den ordnungsgemäßen Betrieb einer tierärztlichen Praxis und für tierärztliche Leistungen in der erforderlichen Sorgfalt. Ein hohes Qualitätsniveau der tierärztlichen Leistung dient dem Tierschutz. In landwirtschaftlichen Betrieben dient es außerdem dem Verbraucherschutz durch gesunde und rückstandsfreie Tiere.

www.bundestieraerztekammer.de 

Zahlungsmodalitäten

Die Leistungen werden in der Regel direkt nach der Behandlung abgerechnet. In unserer Praxis haben Sie die Möglichkeit, bar oder mit EC-Karte zu bezahlen.

Notdienstgebühr

Im neuen Paragrafen 3a „Gebühren für tierärztlichen Notdienst“ ist geregelt, wie im Notdienst seit dem 14.02.2020 abzurechnen ist:

Es muss eine pauschale Notdienstgebühr in Höhe von 50€ (netto) bei einem Tierarztbesuch zu Notdienstzeiten berechnet werden. Zusätzlich muss für tierärztliche Leistungen im Notdienst mindestens der 2-fache Satz der GOT abgerechnet werden. Außerdem wird es dem Tierarzt ermöglicht, im Notdienst bis zum 4-fachen Gebührensatz abzurechnen.

In der GOT ist auch genau geregelt, zu welchen Zeiten diese neuen Notdienstgebührensätze gelten. Täglich von 18:00Uhr bis 8:00Uhr des jeweils folgenden Tages (nachts), von Freitag 18:00 Uhr bis 8:00 Uhr des folgenden Montags (Wochenende) sowie von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr eines gesetzlichen Feiertages. Wenn eine Praxis reguläre Sprechstunde abends bis 19:00 Uhr bzw. eine reguläre Sprechstunde am Samstag anbietet, ist das kein Notdienst.

Anschrift

Altershausen 57a, 
97486 Königsberg in Bayern

Notfälle

In dringenden Notfällen außerhalb der Öffnungszeiten wählen Sie: 0177-7153153
Wichtig! Am letzten Wochenende des Monats bleibt unsere Praxis auch für Notfälle geschlossen.

Rufen Sie uns an unter:

09525-981121
Telefonische Erreichbarkeit:
Mo, Di, Mi, Do, Fr von 08:00 bis 13:00
Mo, Di, Mi, Fr von 15:30 bis 19:00
Sa von 8:00 bis 12:00

Sprechstunde

Mo, Di, Mi, Fr von  bis  bis  
Do, Sa von  bis 
Sonntags geschlossen
Bitte immer vorab einen Termin vereinbaren  – auch zu den Sprechzeiten!
Wichtig! Am letzten Wochenende des Monats bleibt unsere Praxis geschlossen.